Änderung Ihrer Einzugsermächtigung in das SEPA-Lastschriftenmandat zum 01.02.2014
Ab dem 01.02.2014 können Zahlungen nur noch mit den europäischen Zahlungsinstrumenten und deren Regelungen durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, dass die bisherigen deutschen Zahlverfahren zu diesem Termin eingestellt werden. Aus der Umstellung ergeben sich weitreichende Änderungen, vornehmlich beim Einzug von Lastschriften.
Bisher wurden ihre Mitgliedsbeiträge von uns mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir ab dem 01.02.2014 fällige Zahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren einziehen. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Dieses Lastschriftmandant wird durch
- unsere Gläubiger-Idendifaktionsnummer DE25ZZZ00000527587
- ihre persönliche Mandantsreferenz
gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angeben werden.
Die Abbuchung der jährlichen Beiträge erfolgt zukünftig nicht mehr mittels Angabe Ihrer Konto-Nr. bzw. Bankleitzahl, sondern über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC).
Sollten Ihre Angaben nicht mehr aktuell oder korrekt sein, bitten wir umgehend um Nachricht.
Sofern Sie noch Fragen haben, setzen Sie sich mit uns oder Ihrem Bankinstitut in Verbindung.